Rechtsanwältin Christiane Martz-Anstötz

Frau Rechtsanwältin Martz-Anstötz ist seit 1997 als Rechtsanwältin in Eisenach tätig und seit 2000 als Fachanwältin für Familienrecht weiterqualifiziert.
Sie hat Fortbildungen zur Mediatorin und im Rahmen der "Frühen Hilfen"absolviert.
Den Fokus auf das Kindeswohl zu richten und zu lenken ist ihr besonderes Anliegen.
Sie wird durch Familiengerichte regelmäßig zum Verfahrensbeistand bestellt und verfügt über die zusätzliche Qualifikation/ Zertifizierung gem. § 158 a FamFG.

 

Interessen- und Schwerpunktgebiete:

  • Familienrecht
    • Verfahrensbeistandschaften
    • Sorge- und Umgangsrecht
    • Ehescheidung, Folgesachen
    • Unterhalt
    • Vermögensauseinandersetzung
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Opferschutz- und Nebenklageverfahren
  • Arbeitsrecht
  • Forderungseinzug

 

Mitgliedschaften:

Frau Rechtsanwältin Martz-Anstötz ist Mitglied im Deutschen AnwaltVerein und dort Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Familienrecht , sowie Mitglied der Rechtsanwaltskammer Thüringen.

Sie ist sozial engagiert und Mitglied beim Weißen Ring, Streets eV sowie bei World Vision.

 

Zulassungen:

Rechtsanwältin Martz-Anstötz ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen.

Rechtsanwalt Kurt Oberlies

Rechtsanwalt Kurt Oberlies ist seit 1995 als Rechtsanwalt in Eisenach tätig.
Seit 2002 ist Herr Rechtsanwalt Oberlies zum Fachanwalt für Strafrecht weiterqualifiziert und seit 1996 auch schwerpunktmäßig als Zwangsverwalter und auch als Nachlasspfleger tätig

 

Interessen- und Schwerpunktgebiete:

  • Strafrecht
  • Bußgeld- und Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Nebenklageverfahren
  • Arbeitsrecht
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Miet- und Wohneigentumsrecht
  • Verkehrsrecht
  • privates Baurecht
  • Verwaltungsrecht

 

Mitgliedschaften:

Herr Oberlies ist Mitglied im Deutschen AnwaltVerein und dort Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht, sowie Mitglied der Rechtsanwaltskammer Thüringen.

 

Zulassungen:

Rechtsanwalt Oberlies ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen.